Eine Teilhabeassistenz, auch Schulbegleitung oder Integrationshilfe genannt, ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die ihnen die gleichberechtigte Teilnahme am Schulalltag ermöglicht. Die Assistenz hilft bei grundlegenden Aufgaben, sozialen Interaktionen, der Fortbewegung und der Orientierung. Die Finanzierung erfolgt über die Eingliederungshilfe, und der Bedarf wird individuell vom zuständigen Jugend- oder Sozialamt ermittelt und beantragt, um die Teilhabe am Bildungssystem zu sichern.
Die Aufgaben einer Teilhabeassistenz sind vielfältig und richten sich individuell nach den Bedürfnissen der unterstützten Person. Sie umfassen die Begleitung und Unterstützung im Schulalltag, das Fördern der sozialen Interaktion und des Sozialverhaltens, die Hilfe bei praktischen Verrichtungen wie Nahrungsaufnahme oder Körperpflege, die Unterstützung beim Lernen sowie die Strukturierung und Organisation des Schulalltags, um die Teilhabe am Bildungssystem zu ermöglichen und die Selbstständigkeit zu fördern.
Konkrete Aufgabenbereiche:
- Begleitung und Orientierung: Unterstützung bei der Fortbewegung im Schulgebäude, Orientierungshilfen und Strukturierung des Schulalltags.
- Soziale und emotionale Unterstützung: Förderung des Sozialverhaltens, Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Mitschülern und Konfliktintervention, agieren als Vermittler zwischen Kind, Lehrern und Mitschülern.
- Lernunterstützung: Hilfe bei der Konzentration und Aufmerksamkeit, strukturelle Hilfen bei Lernprozessen, Anpassung von Lerninhalten und Arbeitsmaterialien.
- Praktische Hilfen: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang, An- und Ausziehen und anderen lebenspraktischen Verrichtungen.
- Krisenintervention: Begleitung in Stresssituationen, Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten und Anleitung von Entspannungsübungen.
- Förderung der Selbstständigkeit: Vermittlung von Fähigkeiten, die zur selbstständigen Teilnahme am Schulalltag notwendig sind, und Unterstützung bei der Nutzung von Hilfsmitteln.
- Ansprechpartner: Kooperation mit Lehrkräften und Eltern, Teilnahme an Teamgesprächen und Informationsaustausch.
Ziele der Teilhabeassistenz:
- Ermöglichung der Teilhabe am Bildungssystem für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung.
- Stärkung des Selbstvertrauens und der sozialen Integration des Kindes.
- Entlastung der Lehrkräfte, damit diese sich besser auf den Unterricht konzentrieren können
Wie wird die Teilhabeassistenz beantragt?
1. Antrag stellen: Die Erziehungsberechtigten stellen einen formlosen Antrag beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt.
2. Bedarfsermittlung: Das Amt prüft den Antrag und ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf.
3. Entscheidung: Nach der Prüfung entscheidet der Leistungsträger über die Leistung.
4. Kosten: Die Kosten werden von den Ämtern getragen, da es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe handelt.
Im Moment arbeiten 9 Teilhabeassistenzen an unserer Schule.