Seit 2019 gibt es an unserer Schule ein Schutzkonzept gegen Gewalt/sexuelle Gewalt, welches stetig weiterentwickelt und überarbeitet wird.
Ziel ist:
1. Ein Schutzkonzept soll verhindern, dass Schülerinnen und Schüler Gewalt in der Schule
erleben müssen.
2. Es soll dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche, die Gewalt erleben – auch
außerhalb der Schule, zum Beispiel zu Hause oder im Netz, in ihrer Schule Hilfe finden.
Es werden verschiedene Bereiche aufgegriffen und Konzepte dazu stetig weiterentwickelt:
1. Gegen Gewalt
2. Gegen Sexuelle Gewalt
3. Gegen Mobbing
4. Gegen Gewalt in Medien
Wenn Sie zu einem der Themen mehr Informationen möchten oder eine Beratung benötigen, finden Sie Infoseiten/Ansprechpersonen aus der Schule und von außerhalb der Schule (auch anonym) im Punkt HILFE UND BERATUNG.
WAS IST EIN SCHUTZKONZEPT? WAS STEHT DRIN?
Ein schulisches Schutzkonzept besteht aus einem Bündel von Maßnahmen: Die Grundlage bilden die Präventionsmaßnahmen, die an der Schule dafür sorgen sollen, dass Jede und Jeder vor jeder Art von Gewalt oder Grenzüberschreitungen geschützt wird. Es bietet allen schulischen Beschäftigten Fortbildungen mit Grundlagenwissen zu Gewalt an. Es legt fest, dass Schülerinnen, Schüler sowie Eltern Präventionsangebote zur Aufklärung bekommen. Weiterhin entwickelt das Kollegium einen Verhaltenskodex. Er enthält Regeln für Nähe und Distanz zu Schülerinnen und Schülern, die für alle schulischen Beschäftigten gelten. Diese Vereinbarung bietet Schutz für alle: Sie schützt Schülerinnen und Schüler vor der Anbahnung von sexuell übergriffigem Verhalten und schulische Beschäftigte vor einem unbegründeten Verdacht. Ein Schutzkonzept fördert die Mitbestimmung von Schülerinnen, Schülern und Eltern und legt Wert auf ein funktionierendes Beschwerdeverfahren – nicht nur bei sexueller Gewalt. Außerdem gehört ein sogenannter Interventions- oder Notfallplan in das Konzept. Er klärt Zuständigkeiten und Abläufe bei einem Verdachtsfall und bietet allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung. Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines unbegründeten Verdachts gegen schulische Beschäftigte. Damit ein Schutzkonzept gelingt und alle Perspektiven berücksichtigt, wird es nicht „von oben“ verordnet, sondern unter Mitwirkung der Beschäftigten, der Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entwickelt.
